ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Tattoo & Piercing Studio Latino
§ 1 Geltungsbereich und Kundeninformationen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Tattoo & Piercing Studio Latino und den Verbrauchern, die über unseren Onlineshop tattoolatino.de Produkte erwerben. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht akzeptiert. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die auf unserer Webseite dargestellten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung zum Kauf von Waren dar.
(2) Sie können ein oder mehrere Artikel in den Warenkorb legen. Während des Bestellvorgangs geben Sie Ihre Daten sowie die gewünschten Zahlungs- und Lieferoptionen ein. Durch das Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Bestellbestätigung nehmen wir Ihr Angebot an, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt.
§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes
Ihre Bestelldaten, einschließlich der Details zum geschlossenen Vertrag (z. B. Produktart, Preis), werden von uns gespeichert. Die AGB senden wir Ihnen zu, sie sind jedoch auch jederzeit nach Vertragsabschluss über unsere Webseite einsehbar. Als registrierter Kunde haben Sie die Möglichkeit, Ihre vergangenen Bestellungen im Kundenbereich (letzten Bestellungen) einzusehen.
§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis
Vor Abgabe der Bestellung können Sie Ihre Eingaben jederzeit durch Nutzung der Löschtaste korrigieren. Während des Bestellvorgangs informieren wir Sie über weitere Korrekturmöglichkeiten. Der Bestellvorgang kann auch jederzeit durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden.
§ 5 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte und Verjährung
(1) Mängelhaftungsrechte
Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
(2) Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtware gegenüber Verbrauchern
Für Gebrauchtwaren wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr verkürzt. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche aufgrund arglistig verschwiegener Mängel sowie Ansprüche aus einer etwaigen Garantie, die wir für die Beschaffenheit des Artikels übernommen haben. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Besteht eine Garantie, gilt zugunsten des Käufers die längere Frist.
(3) Einschränkung der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung) gegenüber Unternehmern
Für Unternehmer verjähren Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache ein Jahr nach Gefahrübergang. Ausnahmen sind Ansprüche auf Schadensersatz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, aufgrund einer etwaig gegebenen Garantie sowie Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 478 BGB. Zudem sind Mängel bei Baustoffen und Bauteilen, die für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, ausgenommen. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine bestehende Garantie verlängert die Frist zugunsten des Käufers.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Wesentliche Vertragspflichten umfassen insbesondere die Verpflichtung, Ihnen die Ware zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, sowie die Bereitstellung einer mangelfreien Sache.
§ 7 Verbraucherinformation: Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Wir nehmen verpflichtend an einem Streitbeilegungsverfahren vor der nachfolgend genannten Verbraucherschlichtungsstelle teil: Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de
§ 8 Terminvereinbarungen, Anzahlungen, Gutscheine, Terminabsagen und Rückerstattungen
(1) Verbindliche Terminvereinbarung und Anzahlung
Die verbindliche Vereinbarung eines Tätowierungstermins erfolgt persönlich in unserem Tattoo-Studio.
Für die Reservierung des vereinbarten Termins wird eine Anzahlung in individuell vereinbarter Höhe fällig. Die Höhe der Anzahlung sowie der vereinbarte Tätowierungspreis beziehungsweise die Grundlage seiner Berechnung werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Die Anzahlung ist innerhalb der individuell vereinbarten Zahlungsfrist per Banküberweisung / bar zu leisten.
Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung sowie der organisatorischen und künstlerischen Vorbereitung der Tätowierung. Sie wird vollständig auf den vereinbarten Tätowierungspreis angerechnet.
(2) Grundsätzliche Regelung zur Einbehaltung und Rückerstattung von Anzahlungen
Eine freiwillige Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen in bar oder per Banküberweisung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Änderungs- oder Stornierungswünschen bietet das Tattoo-Studio nach individueller Vereinbarung folgende Möglichkeiten an:
1. Wertgutschein: Ausstellung eines Wertgutscheins in Höhe des vereinbarten, hierfür verfügbaren Anzahlungsbetrages.
2. Alternative Tätowierung: Anrechnung des vereinbarten Anzahlungsbetrages auf eine andere Tätowierung im entsprechenden Wert.
3. Terminverschiebung: Übertragung der Anzahlung auf einen neu vereinbarten Tätowierungstermin innerhalb eines individuell festgelegten Zeitraums.
Die genannten Möglichkeiten setzen eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Tattoo-Studio voraus.
Eine Einbehaltung der Anzahlung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem dem Tattoo-Studio ein gesetzlicher oder vertraglicher Vergütungs- beziehungsweise Schadensersatzanspruch zusteht.
Gesetzliche und vertragliche Rückzahlungsansprüche bleiben ausdrücklich unberührt.
(3) Wertgutscheine und Guthaben
Nach gegenseitiger Vereinbarung kann eine bereits geleistete Anzahlung ganz oder teilweise in einen Wertgutschein umgewandelt werden.
Der Wertgutschein kann für zukünftige Tätowierungsleistungen in unserem Tattoo-Studio verwendet werden.
Für die Verjährung des Gutscheinanspruchs gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 195, 199 BGB.
Eine freiwillige Auszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Gesetzliche oder vertragliche Auszahlungsansprüche bleiben unberührt.
Die Umwandlung eines bestehenden Geldrückzahlungsanspruchs in einen Gutschein erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
(4) Alternative Tätowierung im Wert der Anzahlung
Nach vorheriger Vereinbarung kann der Kunde die geleistete Anzahlung für eine andere Tätowierung verwenden.
Motiv, Größe, Ausführung, Umfang und Preis der neuen Tätowierung werden individuell zwischen dem Kunden und dem Tattoo-Studio vereinbart.
Übersteigt der Preis der neuen Tätowierung den verfügbaren Anzahlungsbetrag, ist die Differenz vom Kunden zu tragen.
Liegt der Preis der neuen Tätowierung unterhalb des verfügbaren Anzahlungsbetrages, kann das verbleibende Guthaben nach gegenseitiger Vereinbarung für eine weitere Tätowierung verwendet oder als Wertgutschein ausgestellt werden.
Gesetzliche und vertragliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.
(5) Terminverschiebungen
Eine Verschiebung eines verbindlich vereinbarten Tätowierungstermins ist nach vorheriger Absprache mit dem Tattoo-Studio und unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten möglich.
Die bereits geleistete Anzahlung kann nach gegenseitiger Vereinbarung auf einen neuen Tätowierungstermin übertragen werden.
Der Zeitraum für die Durchführung des Ersatztermins wird individuell zwischen dem Kunden und dem Tattoo-Studio festgelegt.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin besteht nicht. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(6) Terminabsagen und Nichterscheinen ohne vorherige Absage
Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Tätowierungstermin ab oder erscheint er ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, behält sich das Tattoo-Studio vor, bestehende gesetzliche oder vertragliche Vergütungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann insbesondere ein Vergütungsanspruch gemäß § 648 BGB bestehen. Dabei werden ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb oder böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Soweit ein Schadensersatzanspruch besteht, richtet sich dessen Höhe nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Die geleistete Anzahlung kann mit berechtigten Forderungen des Tattoo-Studios verrechnet werden.
Ein automatischer oder pauschaler Verfall der gesamten Anzahlung wird nicht vereinbart.
Übersteigt die geleistete Anzahlung die berechtigten Forderungen des Tattoo-Studios, wird der überschüssige Betrag zurückerstattet.
(7) Gesetzliche Rückzahlungsansprüche und alternative Lösungen
Das Tattoo-Studio bietet grundsätzlich keine freiwilligen Rückerstattungen geleisteter Anzahlungen in bar oder per Banküberweisung an.
Stattdessen werden nach individueller Vereinbarung bevorzugt folgende Alternativen angeboten:
* Ausstellung eines Wertgutscheins.
* Anrechnung auf eine andere Tätowierung.
* Übertragung auf einen Ersatztermin.
Besteht ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung, bleibt dieser uneingeschränkt bestehen. Ein geschuldeter Rückzahlungsbetrag wird auf einem gesetzlich zulässigen Zahlungsweg erstattet.
Die Erfüllung eines bestehenden Geldrückzahlungsanspruchs durch einen Gutschein, eine andere Tätowierung oder eine Terminverschiebung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
(8) Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB
Der Kunde erhält vor Abschluss der verbindlichen Terminvereinbarung im Tattoo-Studio die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig einzusehen und zur Kenntnis zu nehmen.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden und er mit deren Einbeziehung in den Vertrag einverstanden ist.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

